Die Rechtsberaterkonferenz der Wohlfahrtsverbände hält die von der Bundesregierung geplanten Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts für teilweise verfassungswidrig. Das sogenannte „Rückführungsverbesserungsgesetz“, das derzeit im Bundestag beraten wird, müsse grundlegend überarbeitet werden, fordert das Netzwerk. In der Rechtsberaterkonferenz treffen sich Anwält:innen, die gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas, der Diakonie oder dem Deutschen Roten Kreuz Rechtsberatung für Asylsuchende anbieten.
„Viele der geplanten Regelungen würden massiv und ungerechtfertigt in Grundrechte eingreifen“, kritisiert Rechtsanwältin Catrin Hirte-Piel. „So sollen bei Abschiebungen auch die Zimmer gänzlich Unbeteiligter, auch Räume von Familien mit Kindern, in Flüchtlingsheimen durchsucht werden können – ohne richterlichen Beschluss, was das Grundgesetz verbietet.“ Hirte-Piel kritisiert auch die Pläne, die Handys von Asylsuchenden und Ausreisepflichtigen zur Identitätsklärung zu durchsuchen. Sie verweist auf den Bundesrat, der dies bereits als verfassungswidrig eingestuft habe.
Der Bundesrat hatte bereits bei Einführung der Handydurchsuchungen im Jahr 2017 eine kritische Stellungnahme abgegeben. Auch die damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hatte Zweifel, „inwieweit der damit verbundene Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme verfassungsgemäß ist“.
Im Februar hatte außerdem Deutschlands oberstes Verwaltungsgericht geurteilt, dass die pauschalen Handydurchsuchungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht rechtens seien. Die Bundesregierung plant dennoch, mit den Durchsuchungen weiterzumachen – und will sie sogar ausweiten, so dass in Zukunft nicht nur Daten auf den Geräten selbst, sondern auch Cloudspeicher durchsucht werden dürfen.
Anwält:innen fordern Fokus auf Integration
„Erneute Verschärfungen der Abschiebungshaft braucht es nicht“, sagt der Hamburger Rechtsanwalt Heiko Habbe. Schon die bisherigen Regeln seien so kompliziert, dass Behörden und Gerichte sie regelmäßig falsch auslegten.
Die Anwältinnen und Anwälte kritisieren außerdem die geplanten Kürzungen der Asylbewerberleistungen. „Diese werden teils ausdrücklich mit einer Abschreckung begründet, was das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung von 2012 als verfassungswidrig bezeichnet hat“, sagt die Münchner Rechtsanwältin Katharina Camerer. Besonders die geplanten Bezahlkarten für Geflüchtete, die unter anderem Bayern und Hamburg nun einführen wollen, seien eine unzulässige Beschränkung der sozialen Teilhabe, die gerade Kinder treffen würde.
Das Netzwerk übt auch Kritik an der politischen Rechtfertigung des Gesetzes. „Es wird ein Bild vermittelt, dass Asylsuchende letztlich illegitim nach Deutschland kämen. Ein Blick in die Asylstatistik der Bundesregierung zeigt aber: Der breiten Mehrheit der Asylsuchenden wird ein Schutzstatus zuerkannt“, sagt Rechtsanwältin Oda Jentsch aus Berlin. Sie verweist auf die Zahlen: Gut 70 Prozent der Asylsuchenden, deren Fluchtgründe vom BAMF geprüft werden, bekommen Schutz in Deutschland. Weitere zehn Prozent bekämen Asyl, nachdem sie gerichtlich gegen die Entscheidung vorgingen.
Statt einem Fokus auf Abschiebungen sollte sich die Politik auf diese Menschen konzentrieren und ihnen Sprachkurse, Schulen, Kitas und Wohnraum so wie schnellen Zugang zu Arbeit bieten. Die von der Bundesregierung geplanten Verkürzungen der Arbeitsverbote und die ebenfalls geplante Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung nennt sie richtig, sie gingen aber nicht weit genug.
Verengte Diskussion dient Rechtsextremen
Die Bundesregierung plant mit dem „Gesetz zur Verbesserung von Rückführungen“ derzeit eine weitere Verschärfung der geltenden Asyl- und Aufenthaltsregeln. Vorgesehen sind unter anderem die Verlängerung der Höchstdauer des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage, erweiterte Möglichkeiten zum Betreten von Räumlichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften sowie weitere Verschärfungen. So soll etwa die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen, denen eine mindestens einjährige Duldung vorausging, gestrichen werden. Damit will die Bundesregierung für mehr und schnellere Abschiebungen sorgen und die Kommunen entlasten.
Das Anwaltsnetzwerk hält die Behauptung für irreführend. Eine Entlastung der Kommunen könne durch mehr Abschiebungen gar nicht erreicht werden, sagt Rechtsanwalt Heiko Habbe. Dafür sei die Zahl der ausreisepflichtigen Personen, bei denen kein Abschiebehindernis vorliegt, mit rund 50.000 viel zu gering: „Die auf diese kleine Gruppe verengte Diskussion leitet letztlich Wasser auf die Mühlen der Rechtsextremen.“
Dann ist man sich ja richtungsuebergreifend einig, dass man entweder in den naechsten 5 Jahren 5Mio Leute aufwaerts aufnehmen oder die Einreise massiv einschraenken muss.
Der Vorschlag der Rechten ist klar. Von den Linken hoere ich nichts.